Erklärung der Eichendorff-Schule zur

Barrierefreiheit

Die Eichendorff-Schule Rheinfelden SBBZ Lernen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei und befinden sich derzeit in Bearbeitung:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Formularfelder sind noch nicht so beschrieben, dass ihr Name und Zweck von assistiven Hilfsmitteln, wie einem Screenreader, programmatisch korrekt erkannt werden können.
  • Es werden noch keine Menütechniken verwendet, welche von Tastaturnutzenden ohne Aufwand bedient werden können und mit denen die Inhalte so lange sichtbar sind, bis sie aktiv ausgeblendet werden. Idealerweise lassen sich geöffnete Menüs mit der Escape-Taste wieder schließen oder es sind Tastaturkürzel vorhanden, um das Bedienelement zum Schließen des Menüs direkt anzusteuern.
  • Alle Bedienelemente, die mit der Maus ausgelöst werden können, sind noch nicht gleichermaßen auch für Tastaturnutzende wahrnehmbar und bedienbar.
  • Die zur Verfügung gestellten Sprunglinks funktionieren noch nicht sicher und können noch nicht sinnvoll eingesetzt werden.
  • Die Fokusreihenfolge der Elemente sind noch nicht so angeordnet, wie sie für den jeweiligen Arbeitsprozess sinnvoll erscheinen. Die Bedienelemente sollten in diesem Fall nicht in der Fokusreihenfolge enthalten sein.
  • Zur Prüfung des Quellcodes einer Webseite werden Bookmarklets benötigt, die auf der Webseite verlinkt sind
  • Auf der Website befinden sich noch PDFs, die nicht UA-konform sind und die Anforderungen der EN 301 549 nicht erfüllen.

b) In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien aufgrund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  • Erläuterungen in Leichter Sprache
  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • Audiodeskription für Videos
  • Dokumente und Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.02.2024 erstellt. Dieser Erklärung liegt der Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit der Webseite gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes zugrunde. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.02.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

T. Fischer, Rektor
Eichendorff-Schule Rheinfelden SBBZ Lernen
Adolf-Senger-Str. 8
79618 Rheinfelden
07623 3334 07623 30013
poststelle(at)eichendorfffoe-rhf.schule.bwl.de

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L – BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die in den Kontaktangaben genannte Stelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.