Maßnahmen zur Unterstützung

Sonderpädagogischer Dienst der Eichendorff-Schule

Der Sonderpädagogische Dienst (SD) berät und unterstützt Eltern und Schulen in der Arbeit mit Kindern, die einen Bedarf an zusätzlichen sonderpädagogischen Hilfen haben.

Er klärt den Bedarf des Kindes für ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot im Rahmen einer kooperativen Diagnostik. Er bezieht dabei Eltern, die allgemeinbildende  Schule und manchmal weitere außerschulische Experten ein.
 
Vorrangiges Ziel aller Maßnahmen ist der Verbleib des Kindes an der allgemeinbildenden Schule.

Anfrage zur Kooperation mit dem SD


Die allgemeinbildende Schule stellt im Einvernehmen mit den Eltern eine Anfrage an den Sprecher des SD am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ-L).

Die Klassenlehrperson legt dieser Anfrage schülerbezogene Informationen und eine Kopie des letzten Lernstandsberichtes  oder Zeugnisses bei: Aus diesen Unterlagen geht die genaue Fragestellung hervor und die bisher durchgeführten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.

Der Sprecher des SD beauftragt zeitnah (in Abhängigkeit der Ressourcen) eine Person des Sonderpädagogischen Dienstes mit der Durchführung der Kooperation. Diese Person setzt sich mit den Eltern und der Schule unmittelbar in Verbindung.

Antrag auf Feststellung des Sonderpädagogischen Bildungsanspruchs


Ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs kann beim Staatlichen Schulamt Lörrach in der Regel nur gestellt werden, wenn zuvor eine Kooperation mit dem Sonderpädagogischen Dienst stattgefunden hat. Die Antragsfrist zum neuen Schuljahr ist auf Ende Februar eines jeden Schuljahres festgesetzt.